Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Keine Barzahlung: Ab dem 01.01.2025 kann an allen drei Standorten der Zulassungsstelle (Borken, Bocholt, Ahaus) nur noch mit elektronischen Zahlungsmitteln, z.B. Girocard oder Kreditkarte, gezahlt werden. Auch die kontaktlose Zahlung ist möglich.
Umkennzeichnung
Die Umkennzeichnung eines Fahrzeuges auf ein anderes Kennzeichen ist möglich, wenn Sie uns folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:
- bisherige(s) Kennzeichen
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- ggf. HU-Bericht
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Für die Umkennzeichnung bei Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- Diebstahlsanzeige von der Polizei bei Diebstahl der/ des Kennzeichen(s) oder bei Kennzeichenverlust: Erklärung des Halters über den Verlust der/ des Kennzeichens
Bei Verlust der Kennzeichenschilder und des Fahrzeugscheins bzw. des Fahrzeugbriefs ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei einem Notar Ihrer Wahl oder bei der Zulassungsstelle erforderlich.
Formulare und weitere Informationen auch bei Minderjährigen und juristischen Personen oder Vereinigungen als Halter erhalten Sie auf der Internetseite.