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Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur in Deutschland gültig, der Kartenführerschein wird einbehalten!
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis
- Kartenführerschein
- biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
- ärztliche Bescheinigung gem. Anlage 5.1 der Fahrerlaubnisverordnung ( nicht älter als ein Jahr)
- augenärztliche Bescheinigung gem. Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- 5 Module
- Gebühr i.H.v. 35,50 € bis 131,20 €
Weitere Informationen erhalten Sie hier.