Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Keine Barzahlung: Ab dem 1.1.2025 findet ausschließlich bargeldloser Zahlungsverkehr statt. Es werden alle Karten akzeptiert mit Ausnahme von American Express. Sollte Ihnen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung stehen, können Sie die Gebühren gemäß des ausgehändigten Gebührenbescheides an den Kreis Borken überweisen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese technische Umstellung.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins zunächst über das Online-Formular auf der Homepage des Kreises Borken. Eine Terminbuchung ist erst möglich, nachdem Sie von der Unteren Jagdbehörde darüber informiert wurden, dass die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist und Sie zur Vereinbarung eines Termins aufgefordert wurden.
Pro Antrag/Verlängerung muss ein Anliegen gebucht werden!
Sie benötigen folgende Unterlagen (wenn nicht bereits online/postalisch eingereicht):
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der bestandenen Jägerprüfung des Heimatlandes (z. B. Diploma in den Niederlanden) im Original
- gültiger Jagdschein oder Jagdkarte des Heimatlandes (z. B. niederländische Jagdakte) im Original
- Versicherungsnachweis, der in Deutschland gültig ist
- Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden
- die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen.
- Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Borken
- Passbild
- Jagdgelegenheit im Kreis Borken (siehe Antrag)
- Ausweisdokument
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der/die Antragsteller/in nicht persönlich erscheint
Folgende Vordrucke stehen Ihnen hier in digitaler Fassung zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
- Vollmacht Jagdscheinerteilung