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Sie sind minderjährig (zwischen 16 bis 18 Jahre alt) und haben erfolgreich die Jägerprüfung abgelegt und möchten erstmalig einen Jugendjagdschein beantragen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Jägerprüfzeugnis im Original
- Versicherungsnachweis
- Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden
- die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen
- Passbild
- bei Minderjährigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten zur Erteilung eines Jagdscheins
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der/die Antragsteller/in nicht persönlich erscheint
Wichtiger Hinweis:
Bei der erstmaligen Beantragung eines Jagdscheines wird Ihnen der Jagdschein nicht direkt ausgehändigt, da die Untere Jagdbehörde zunächst Ihre Zuverlässigkeit prüft und hierfür verschiedene Auskünfte anfordert. Daher werden vor Ort zunächst die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen überprüft und ggf. Kopien von Originalunterlagen gemacht. Sobald alle erforderlichen Rückmeldungen vorliegen, wird Ihnen der Jagdschein postalisch zugesandt.
Folgende Vordrucke stehen Ihnen hier in digitaler Fassung zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Vollmacht Jagdscheinerteilung mit Zustimmungserklärung der Eltern