Sie können dieses Anliegen maximal 4 Mal auswählen.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheins zunächst über das Online-Formular auf der Homepage des Kreises Borken.
WICHTIG:
Eine Terminbuchung ist erst möglich, nachdem Sie von der Unteren Jagdbehörde darüber informiert wurden, dass die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist und Sie zur Vereinbarung eines Termins aufgefordert wurden.
Pro Antrag/Verlängerung muss ein Anliegen gebucht werden!
Keine Barzahlung: Ab dem 1.1.2025 findet ausschließlich bargeldloser Zahlungsverkehr statt. Es werden alle Karten akzeptiert mit Ausnahme von American Express. Sollte Ihnen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung stehen, können Sie die Gebühren gemäß des ausgehändigten Gebührenbescheides an den Kreis Borken überweisen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese technische Umstellung.
Sie benötigen folgende Unterlagen (wennn nicht bereits postalisch/online eingereicht):
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- deutsches Jagdscheinheft im Original
- gültiger Jagdschein oder Jagdkarte des Heimatlandes (z. B. niederländische Jagdakte ab 01.04.23) im Original
- Versicherungsnachweis, der in Deutschland gültig ist
- Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden
- die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen
- Passbild (falls das Jagdscheinheft voll ist)
- Jagdgelegenheit im Kreis Borken (siehe Antrag)
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der/die Antragsteller/in nicht persönlich erscheint
Folgende Vordrucke stehen Ihnen hier in digitaler Fassung zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
- Vollmacht Jagdscheinerteilung